Änderung der Arbeitsstättenverordnung 2024: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erweitern

Änderung der Arbeitsstättenverordnung 2024: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erweitern

Mit der Anpassung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im März 2024 stellt der Gesetzgeber erhöhte Anforderungen an den Schutz nicht rauchender Mitarbeitender. Neben Tabakrauch müssen Arbeitgeber nun auch Vorkehrungen treffen, um Angestellte vor den Dämpfen von Cannabisprodukten und elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) zu schützen. Die Ingenieurbüro Bromberger GmbH unterstützt Unternehmen in der Umsetzung dieser neuen Vorgaben und berät zur proaktiven Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsstätten.

Erweiterter Nichtraucherschutz: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Laut §5 (1) der ArbStättV müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden vor gesundheitsschädlichem Passivrauch sowie Dämpfen durch Tabak, Cannabis und E-Zigaretten geschützt sind. Diese Neuregelung verlangt eine klare Trennung von Rauch- und Arbeitsbereichen. Dabei geht es nicht nur um die physische Gestaltung der Arbeitsstätten, sondern auch um die Festlegung verbindlicher Regeln im Unternehmen.

Maßnahmen für eine gesunde Arbeitsumgebung:

  1. Gestaltung der Arbeitsstätte: Arbeitgeber sollten Rauchbereiche klar von Arbeits- und Pausenbereichen abgrenzen und diese gut belüften. Die Ingenieurbüro Bromberger GmbH hilft Ihnen dabei, praktikable Lösungen zu entwickeln und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
  2. Aufklärung und Unterweisung: Mitarbeitende sollten umfassend über die Gesundheitsrisiken von Passivrauch informiert werden. Schulungen und Unterweisungen zum Nichtraucherschutz stärken das Bewusstsein und fördern eine gesundheitsorientierte Unternehmenskultur.
  3. Proaktive Unternehmensrichtlinien: Durch interne Regelungen können Arbeitgeber den Nichtraucherschutz wirkungsvoll umsetzen. Dazu gehört auch die Festlegung von Rauchpausen und klar definierte Rauchbereiche, um das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden zu fördern.

Nichtraucherschutz erfolgreich umsetzen!

Unsere erfahrenen Sifas von der Ingenieurbüro Bromberger GmbH stehen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Seite. Ob Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen oder die Entwicklung praxisnaher Rauchschutzmaßnahmen – wir begleiten Sie mit Know-how und individuellen Lösungen.

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Gemeinsam schaffen wir ein gesundes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden.