Sonnendurchflutete Baustelle mit hohen gelben Kränen über modernen weißen Wohnblöcken, blauer Himmel und Sonnenschein.

DGUV-Information 203-085 – aktualisierte Handlungshilfe zum Schutz vor Sonne und Hitze

Zugegeben – der Sommer 2025 hat bislang wenig Anlass gegeben, sich mit dem Thema Sonnenschutz zu beschäftigen. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass die zweite Sommerhälfte mehr Sonnenstunden bringt – und mit ihnen auch die Notwendigkeit, Beschäftigte im Außenbereich zuverlässig zu schützen. Die aktualisierte DGUV-Information 203-085 vom Mai 2025 bietet Unternehmern eine überarbeitete Handlungsgrundlage für den sicheres Arbeiten unter freiem Himmel.

Was ist neu in der DGUV-Information 203-085?

Die DGUV-Information wurde redaktionell und fachlich überarbeitet. Besonders betroffen von den Änderungen sind die Kapitel zu „Erste Hilfe“ und „Hitze“. Inhaltlich erweitert wurde außerdem die Darstellung des UV-Index, die nun differenzierter als Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden kann.

Warum ist die DGUV-Information 203-085 wichtig?

Wer im Freien arbeitet – ob auf der Baustelle, im Gartenbau, im Straßenbau oder auf dem Feld – ist nicht nur der Witterung, sondern auch intensiver UV-Strahlung und sommerlicher Hitzeeinwirkung ausgesetzt. Beide Faktoren gelten als gesundheitsschädlich, da sie sowohl akute als auch chronische Erkrankungen verursachen können: von Sonnenbrand, Sonnenstich und Hitzekollaps bis hin zu Hautkrebs und Organschäden.

Gefährdungsbeurteilung bei Sonne: Mehr als nur ein Blick auf den Himmel

Ein zentraler Aspekt ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese umfasst nicht nur die UV-Strahlung selbst, sondern auch Faktoren wie:

  • Tages- und Jahreszeit
  • Arbeitsdauer in der Sonne
  • Reflexionsverhältnisse (z. B. Wasser, Blechdächer, Sand)
  • UV-Index (WHO-Empfehlung: ab Index 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich)
  • Zusätzliche Belastungen durch Maschinen oder schwere Tätigkeiten

Schutzmaßnahmen: Technisch, organisatorisch, personenbezogen

Das Konzept folgt dem bewährten TOP-Prinzip:

  • Technische Schutzmaßnahmen: z. B. Sonnensegel, mobile Arbeitszelte, Klimatisierung in Fahrzeugen
  • Organisatorische Maßnahmen: Verlagerung hitzeintensiver Arbeiten in die Morgenstunden, längere Mittagspausen, Unterweisungen
  • Personenbezogene Maßnahmen: geeignete Kleidung mit UV-Schutz, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnencremes mit LSF 30+, Sonnenbrillen mit UV-Schutz

Wie hilft die Ingenieurbüro Bromberger GmbH?

Wir unterstützen Sie praxisnah bei der Umsetzung der Anforderungen der DGUV-Information 203-085:

  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen im betrieblichen Alltag
  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter zum Umgang mit UV-Strahlung und Hitze

Unser Ziel ist es, Ihre Beschäftigten im Sommer sicher und gesund durch den Arbeitstag zu bringen – selbst wenn dieser Sommer bisher wenig Anlass für Sonnencreme geboten hat.