Brandschutz

Unsere kompetenten Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation Brandschutzbeauftragter unterstützen Sie im Bereich Brandschutz.

Brandschutztechnische Maßnahmen

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z. B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der 16 Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Um dabei den Überblick zu behalten, brauchen sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Das Ing.-Büro Bromberger berät Sie in vielen Fragen des Brandschutzes und unterstützt bei der Erstellung wichtiger Dokumente.

Was kann ich als Unternehmer tun?

Getreu dem Sprichwort: „Vorbeugen ist besser als heilen“ ist im Brandschutz tatsächlich der Schwerpunkt im Vorbeugenden Brandschutz zu sehen. Vorbeugender Brandschutz ist dabei der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld von Ihnen als Unternehmer getroffen werden müssen. Dabei müssen bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entwickelt werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenzuwirken und um die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.


Maßnahmenplan zum Brandschutz

Der erste Schritt wird bereits bei der Errichtung Ihrer Betriebsstätte gemacht. Das hier zu erstellende Brandschutzkonzept verwirklicht geltendes Recht sowie Vorschriften und stellt somit die Grundlage für weitere Brandschutzmaßnahmen dar. Aber auch die Sachversicherer erwarten einen ausreichenden Brandschutz.

Hier können Sie auf uns zählen. Mit unseren Brandschutzbeauftragten bieten wir Ihnen, eine sich an Ihre Bedürfnisse, orientierende brandschutztechnische Betreuung. Wir beraten Sie in allen brandschutztechnischen Belangen und informieren Sie über neue Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich.

Wobei können wir Sie entsprechend geltender Normen des Brandschutzes unterstützen?

Ausbildung von Brandschutzhelfern
Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Erstellung von Gefahrenabwehrplänen gem. § 10 12. BImSchV
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. §4 ArbStättV
Erstellung von Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675
Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Beratung zur Sicherheitskennzeichnung gem. ASR A1.3

Sie schützen nicht nur Ihre Anlagen und Gebäude, sondern auch gleichzeitig das Leben Ihrer Mitarbeiter und Kunden.

Sind Sie neugierig geworden oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften und Gesetze im Bereich Brandschutz?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.