SiGeKo

Mit unseren erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) bilden wir für Sie die Schnittstelle zwischen Kunde und Behörde.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß RAB 30

Innerhalb der Baustellenverordnung (BaustellV) ist festgehalten, dass für Baustellen ab einer bestimmten Größe ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vorliegen muss.

Erstellt wird dieser Plan in der Regel vom Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator. Doch wann ist ein SiGeKo eigentlich erforderlich? Welche Aufgaben besitzt er bei der Bauplanung und deren Durchführung? Welche Voraussetzungen muss er für seine Position erfüllen?

§ 3 Baustellenverordnung legt fest, dass jeder Bauherr der Verpflichtung unterliegt, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzusetzen. Dem Bauherrn ist es aber auch gestattet, selbst die Rolle des Sicherheitskoordinators zu übernehmen, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?

Der Koordinator hat verschiedene Aufgaben rund um das Bauprojekt. Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt werden, müssen bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. Der Sicherheitskoordinator übernimmt diese Vorankündigung und muss weiterhin dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauprojekt aufgestellt wird.

Der SiGeKo hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

  • Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisationskonzept zur Bauausführung
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheits-Plans
  • Ansprechpartner für Bauherr, Kontraktoren und Behörden
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheits-Plans
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Überwachung der Baumaßnahmen
  • Teilnahme an Besprechungen und Detailplanung
  • Entwicklung und Überwachung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • Entwicklung von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen für den Gesundheitsschutz
  • Fortschreibung und Einordnung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Welche Leistungen können Sie von uns erwarten?

Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren sind erfahren in der Betreuung Ihrer Klein- und Großbaustellen. Zusätzlich verfügen sie über eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie weitere Zusatzqualifikationen im Baustellen- und Umweltbereich.

Wir bilden mit unserem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) für Sie die Schnittstelle zwischen Kunde und Behörde und haben dabei die Aufgabe, den Bauherrn sowie alle beteiligten Parteien bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten.

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