Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGVU Vorschrift 1 – für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten, Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahren.
Das zentrale Element des Arbeitsschutzes
Das zentrale Element des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Die grundsätzliche Forderung eine solche zu erstellen ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). So hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist außerdem zu dokumentieren.
Konkrete Verordnungen
Darüber hinaus sind verschiedene Verordnungen erlassen, welche die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung konkretisieren. Im Folgenden seien einige benannt:
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
Gerade beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die Gefährdungsbeurteilung oft nicht vollständig. So liegen zwar Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen vor, eine spezifische Betrachtung der verwendeten Gefahrstoffe fehlt jedoch häufig.
Zur Beurteilung Ihrer Gefahrstoffe nutzen wir das anerkannte Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA. Dieses ermöglicht es uns, Problemfelder im Betrieb zu finden und entsprechende Handlungsschwerpunkte zu setzen, ohne jeden einzelnen Gefahrstoff aufwendig bewerten zu müssen.
Bei unseren Fachexperten sind Sie in besten Händen.
Wir stellen Ihnen erfahrene Experten zur Seite, die eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arbeitsplätze gemäß Vorschriftenwerk und unter Berücksichtigung technischer und berufsgenossenschaftlicher Regeln erstellen.
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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.