Prüfung von Betriebsmitteln
Wir übernehmen für Sie die Betriebsmittelprüfung zur Erfüllung der Forderungen aus der BetrSichV und aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln
Die regelmäßige Betriebsmittelprüfung ist sowohl in der Betriebssicherheitsverordnung als auch in Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 festgelegt. Hinzu kommen Prüfvorgaben aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nur mit Arbeitsmitteln ausrüsten dürfen, die den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes genügen.
Um die Sicherheit von Arbeitsmittel zu gewährleisten, sind geeignete Prüffristen sowie das Durchführen und Überwachen von Prüfungen notwendig.
Was sind Arbeits- bzw. Betriebsmittel?
Nicht selten herrscht beim Begriff „Arbeitsmittel“ Unklarheit. Was ist damit gemeint? Grundsätzlich sind gemäß §2 BetrSichV alle Einrichtungen Arbeitsmittel, die von den Mitarbeitern bei der Arbeit benutzt werden. Das können Werkzeuge, Maschinen, Anlagen oder sonstige Geräte sein. Aber auch die persönliche Schutzausrüstung gilt als technisches Arbeitsmittel und muss daher regelmäßig überprüft werden.
Abstände der Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung
Wie oft eine Arbeitsmittelprüfung erforderlich ist, hängt von der Prüfung selbst ab. Die jeweiligen Prüffristen sind so abzustimmen, dass eine Gefährdung der Mitarbeiter durch die Arbeitsmittel ausgeschlossen wird. Grundsätzlich wird zwischen wiederkehrenden, situationsabhängigen sowie Funktions- und Sichtprüfungen unterschieden.
Wobei können wir Sie unterstützen?
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