Unterweisungen
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGVU Vorschrift 1 und greifen dabei auf ein erfahrenes Team an Fachexperten zurück – und das Ganze sogar online.
Pflicht zur Unterweisung
Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen.
Hierbei sind insbesondere die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu berücksichtigen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, wiederholt werden.
Inhalte der Unterweisung
Die Inhalte der Unterweisung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie aus weiteren Vorschriften und Regeln. Beispielhaft seien hier einige notwendige Unterweisungen aufgeführt:
- Verhalten bei Unfällen und Notfällen
- Erste Hilfe
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- Sicherer Umgang mit Werkzeugen und Maschinen
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Bildschirmarbeitsplätze
- Lärm am Arbeitsplatz
- Lastenhandhabung
Haben Sie spezielle Themen, die sie unterweisen müssen?
Gern kommen wir zu Ihnen und erstellen fachlich richtige und optisch ansprechende Unterweisungsunterlagen.
Bei unseren Fachexperten sind Sie in besten Händen.
Für einige Tätigkeiten ist in den Vorschriften darüber hinaus die Form der Unterweisung festgelegt. So müssen Gefahrstoffe mündlich unterwiesen werden und für die Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz hat eine Übung zu erfolgen.
Hierfür können wir auf unser Team von Fachexperten zurückgreifen. So erfolgt z. B. die Übung zur Verwendung von PSA gegen Absturz bei uns durch erfahrene Industriekletterer.
Eine clevere Lösung
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