Sicherheitstechnische Betreuung
Wir bieten Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner eine sicherheitstechnische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an.
Bemessungsgrundlage für die sicherheitstechnische Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 gilt für alle bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versicherten Unternehmen.
Sie ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die jährliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert. Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (i.d.R. 20 Prozent) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (80 Prozent) aufgeteilt werden.
Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger nachgewiesen werden.
Mit der Unfallverhütungsvorschrift soll die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung gewährleistet und Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz genutzt werden.
Welche Leistungen fallen unter die betriebsspezifische Betreuung?
- Beratung zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- Beratung zu und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Materialien
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung am Arbeitsplatz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendlichen, …)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die wichtigsten Fragen rund um die sicherheitstechnische Betreuung
Welche Leistungen können Sie von uns erwarten?
Angebot anfordern
Sind Sie neugierig geworden oder benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften und Gesetze im Arbeitsschutz?
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Folgend Angaben benötigen wir dafür von Ihnen:
- Ihren Unfallversicherungsträger (BG, Unfallkasse)
- Falls bekannt, WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden
- Voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
- Voraussichtliche Zahl Ihrer Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel