DGUV Information 215-461: Neue Anforderungen im Gebäudemanagement
DGUV Information 215-461: Neue Anforderungen im Gebäudemanagement – was Vermieter, Betreiber und Unternehmen jetzt wissen müssen
Die neue DGUV Information 215‑461 ist bereits in Kraft und bietet erstmals einen umfassenden, praxisnahen Überblick über Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden. Für mittelständische Unternehmen bringt sie mehr Klarheit – aber auch neue Anforderungen, besonders in den Bereichen Gebäudemanagement, Facility Services, Instandhaltung sowie Vermietung.
Was ist neu?
Die DGUV Info fasst zahlreiche bisher verstreute Regeln aus Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften zusammen. Neu ist vor allem der ganzheitliche Blick: Betreiberverantwortung wird klar beschrieben, Rollen werden eindeutig abgegrenzt, und die Schnittstellen zwischen Eigentümer, Vermietern, Mietern und Fremdfirmen sind detailliert dargestellt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen müssen ihre Prozesse stärker strukturieren.
Besonders relevant sind:
- Klare Regelungen zur Übertragung von Betreiberpflichten: Wer übernimmt welche Aufgaben – und wer kontrolliert?
- Präzisere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung: Auch selten genutzte Räume sowie Tätigkeiten von Fremdfirmen müssen berücksichtigt werden.
- Dokumentationspflichten: Vom Nachweis der Qualifikation bis zu Prüf- und Wartungsnachweisen.
- Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Auftraggeber müssen Gefährdungen mitteilen, Unterweisungen sicherstellen und die Umsetzung überwachen.
Typische Unsicherheiten und Risiken
Unternehmen stolpern häufig über unklare Zuständigkeiten. Besonders in vermieteten Gebäuden entstehen schnell Haftungsrisiken:
Ein Beispiel:
Eine Reinigungsfirma arbeitet ohne Sicherung an hochgelegenen Fenstern. Erkennt der Auftraggeber den Mangel, ist er verpflichtet, sofort zu handeln – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
In vielen Unternehmen werden kleine technische Arbeiten – etwa das Austauschen von Leuchtmitteln, das Öffnen von Revisionsklappen oder kleinere Reparaturen an Heizungs‑ oder Lüftungstechnik – oft spontan durchgeführt. Gerade Hausmeister sind hier sehr engagiert und packen an, ohne jedes Mal den technischen Leiter oder eine Fachfirma einzubeziehen oder die Arbeiten mit den Mitarbeitern abzustimmen.
Hinzu kommt:
Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der Instandhaltungsstrategie. Korrektive Instandhaltung kann in stark frequentierten Bereichen gefährlich werden – etwa in Eingangshallen, wenn Leuchtmittel unplanmäßig ausfallen. Hier helfen Wissen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und eine gute Kommunikation, basierend auf strukturierten Abläufen und Gefährdungsbeurteilungen.
Wie das Ingenieurbüro Bromberger unterstützt
Als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet das Ingenieurbüro Bromberger Unternehmen bei allen Schritten:
- Prüfung und Strukturierung von Betreiberpflichten
- Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Bewertung von Instandhaltungsstrategien
- Unterstützung bei Vertragsgestaltung und Abstimmung mit Fremdfirmen
- Durchführung von Begehungen und Dokumentationsaufbau
Unser Ziel:
Rechtssicherheit, klare Verantwortlichkeiten und ein sicherer, wirtschaftlicher Gebäudebetrieb.
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Lassen Sie uns gemeinsam die Sicherheit in Ihrem Unternehmen stärken.
