Heller Klassenraum mit kleinen Holztischen und -stühlen, einer sonnenbeschienenen Fensterbank voller Topfpflanzen und bunten Regalen.

DGUV-Information 202-023: Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Die DGUV‑Information „Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ richtet sich an Träger, Leitungen, Hausverwaltungen sowie Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit in Bildungs‑ und Betreuungseinrichtungen. Sie behandelt ein Thema, das im Alltag oft als unproblematisch angesehen wird, bei genauerer Betrachtung jedoch relevante Sicherheits‑ und Gesundheitsaspekte birgt.

Pflanzen sollen Räume freundlicher gestalten, das Raumklima verbessern und eine angenehme Lern‑ und Arbeitsatmosphäre schaffen. Gleichzeitig können von ihnen auch Gefährdungen ausgehen – insbesondere für Kinder. Giftige Pflanzenteile, Dornen, allergieauslösende Stoffe oder Schimmelbildung in Pflanzgefäßen sind Risiken, die im betrieblichen Alltag nicht unterschätzt werden sollten. Die DGUV‑Information bietet hierzu eine praxisnahe Orientierung.

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem: gesundheitliche Risiken durch giftige oder allergene Pflanzen, mechanische Gefährdungen, hygienische Aspekte, Aufstellung und Pflege von Pflanzen sowie organisatorische Verantwortlichkeiten in Einrichtungen.

Die Publikation ordnet das Thema Pflanzen klar in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung ein und zeigt, dass auch scheinbar harmlose Gestaltungselemente unter Arbeitsschutz‑ und Gesundheitsschutzaspekten betrachtet werden müssen.

Konkret behandelt die DGUV‑Information:

  • mögliche Gefahrenlagen durch Pflanzen, etwa Vergiftungsgefahren, Haut‑ und Schleimhautreizungen oder Verletzungen durch Dornen und scharfe Blattränder,
  • Auswirkungen auf Kinder, Beschäftigte und Besucher, insbesondere bei unbeabsichtigtem Kontakt oder Verzehr,
  • rechtliche Grundlagen aus dem Arbeitsschutz‑ und Unfallverhütungsrecht,
  • Kriterien für die Auswahl geeigneter, unbedenklicher Pflanzen sowie Hinweise zur sicheren Platzierung und Pflege,
  • weiterführende Informationen und Verweise auf einschlägige DGUV‑Publikationen.

Für Einrichtungen und Träger ergeben sich daraus klare Vorteile:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilung: Risiken durch Pflanzen werden gezielt erkannt und bewertet, anstatt erst auf Vorfälle reagieren zu müssen.
  • Maßnahmenorientierte Umsetzung: Die Information unterstützt bei der Auswahl geeigneter Pflanzen und bei organisatorischen Regelungen zur Pflege und Zuständigkeit.
  • Rechtssicherheit schaffen: Einrichtungen erhalten Orientierung, wie sie ihrer Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Beschäftigten gerecht werden können.
  • Gesundes Umfeld fördern: Durch eine bewusste Auswahl und Pflege von Pflanzen lassen sich positive Effekte erzielen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Damit liefert die DGUV‑Information „Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ eine praxisnahe Grundlage, um Räume sicher, gesund und kindgerecht zu gestalten und Verantwortung im Alltag sichtbar wahrzunehmen.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung

Wir unterstützen Träger, Einrichtungen und Unternehmen dabei, das Thema Pflanzen sinnvoll in die Gefährdungsbeurteilung einzubinden. Dazu gehören die Bewertung bestehender Bepflanzungen, die Beratung bei der Auswahl geeigneter Pflanzen sowie die Unterstützung bei organisatorischen Regelungen und Unterweisungen. Ziel ist eine sichere und gesundheitsförderliche Umgebung für Kinder, Beschäftigte und Besucher.