Eine Pflegekraft in blauer Schutzkleidung schiebt einen Rollstuhl, während eine ältere Frau in Grau in einer hellen Klinik lächelt.

TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Die TRBA 250 konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte und Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bietet eine umfassende Orientierung, wie Infektionsrisiken systematisch erkannt und wirksam reduziert werden können.

In vielen Einrichtungen gehören der Kontakt mit Menschen, Körperflüssigkeiten, medizinischen Arbeitsmitteln oder kontaminierten Oberflächen zum Arbeitsalltag. Die TRBA 250 macht deutlich, dass biologische Gefährdungen nicht nur theoretischer Natur sind, sondern reale Gesundheitsrisiken für Beschäftigte darstellen, wenn sie nicht gezielt berücksichtigt werden.

Ziel der TRBA 250 ist es, Beschäftigte vor Infektionen durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen. Dazu gehören unter anderem Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten, mit denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kontakt kommen können – sei es direkt oder indirekt.

Die Technische Regel beschreibt, wie solche Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei wird klar: Entscheidend ist nicht nur die Art des biologischen Arbeitsstoffs, sondern vor allem die konkrete Tätigkeit und Art des Kontakts.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem: Infektionsgefährdungen, Übertragungswege, organisatorische Abläufe, Hygiene, Arbeitsmethoden sowie persönliche Schutzmaßnahmen.

Ein zentraler Bestandteil der TRBA 250 ist die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen müssen bewerten:

  • bei welchen Tätigkeiten ein Infektionsrisiko besteht,
  • welche biologischen Arbeitsstoffe auftreten können,
  • wie die Übertragung erfolgen kann (z. B. durch Hautkontakt, Aerosole oder Verletzungen),
  • und welche Schutzmaßnahmen geeignet und erforderlich sind.

Die TRBA 250 fordert ausdrücklich, dass Schutzmaßnahmen nicht pauschal festgelegt werden, sondern an die tatsächlichen Arbeitsabläufe angepasst sind. Dabei sind sowohl routinemäßige Tätigkeiten als auch besondere Situationen, etwa Notfälle oder Reinigungsarbeiten, zu berücksichtigen.

Typische Maßnahmen nach dem STOP‑Prinzip

Die TRBA 250 folgt dem bekannten STOP‑Prinzip und beschreibt ein abgestuftes Schutzkonzept:

  • Technische Maßnahmen, etwa sichere Arbeitsmittel, Abwurfbehälter oder geeignete Arbeitsflächen
  • Organisatorische Maßnahmen, wie Arbeitsanweisungen, Hygienepläne oder klare Zuständigkeiten
  • Personenbezogene Maßnahmen, insbesondere das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • ergänzend regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der Beschäftigten

Ein besonderer Fokus liegt auf der Hygiene, dem sicheren Umgang mit potenziell infektiösem Material sowie dem richtigen Verhalten bei Nadelstichverletzungen oder anderen Expositionen.

Für Unternehmen und Einrichtungen bietet die TRBA 250 einen klaren Mehrwert:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilung: Biologische Risiken werden strukturiert erfasst und realistisch bewertet.
  • Maßnahmenorientierte Umsetzung: Die Regel liefert konkrete Ansätze für Hygiene, Organisation und Schutzmaßnahmen.
  • Rechtssicherheit schaffen: Unternehmen erfüllen die Anforderungen der Biostoffverordnung nachvollziehbar und dokumentiert.
  • Schutz der Beschäftigten: Wirksame Prävention reduziert Infektionen, Ausfallzeiten und langfristige Gesundheitsfolgen.

Die TRBA 250 unterstützt damit einen präventiven Arbeitsschutz, der sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch die Qualität der Arbeit nachhaltig stärkt.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen und Einrichtungen dabei, die Anforderungen der TRBA 250 praxisgerecht umzusetzen. Dazu gehören die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Gestaltung von Hygiene‑ und Arbeitsabläufen sowie die Schulung und Unterweisung von Beschäftigten. Ziel ist ein wirksamer Infektionsschutz, der im Arbeitsalltag praktikabel und verständlich umgesetzt wird.