FBBE-001: Zeckenstich – Was tun?
Die DGUV‑Information FBBE-001: „Zeckenstich – Was tun?“ richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte sowie Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie bietet eine kompakte und praxisnahe Orientierung zum richtigen Umgang mit Zeckenstichen – insbesondere bei Tätigkeiten im Freien.
Was viele Betriebe unterschätzen: Zecken stellen kein reines Freizeitrisiko dar. In zahlreichen Branchen gehören sie zum realen beruflichen Gefährdungsbild – etwa bei Arbeiten im Freien, in Grünanlagen, auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im Bereich der Pflege und Betreuung von Außenanlagen.
Die Handlungshilfe zeigt, wie Unternehmen und Beschäftigte mit dem Thema Zeckenstiche umgehen sollten – von der Prävention bis zum richtigen Verhalten im Ernstfall.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
das Erkennen von Gefährdungsbereichen, der richtige Umgang mit Zeckenstichen, die Beobachtung möglicher gesundheitlicher Folgen sowie geeignete Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag.
Die Information macht deutlich, dass Zecken Krankheitserreger übertragen können, insbesondere Borreliose oder FSME. Daher ist es wichtig, klare Abläufe im Unternehmen zu definieren.
Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung von Zecken als biologische Gefährdung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen müssen prüfen:
- ob Tätigkeiten in zeckenexponierten Bereichen stattfinden,
- wie häufig und wie lange Beschäftigte diesen Risiken ausgesetzt sind,
- und welche Personengruppen betroffen sind.
So wird sichergestellt, dass das Thema nicht übersehen wird, sondern systematisch bewertet und berücksichtigt wird.
Richtiges Verhalten bei einem Zeckenstich
Die Handlungshilfe gibt klare und verständliche Hinweise zum richtigen Umgang mit einem Zeckenstich im Arbeitsalltag:
- Zecken sollten so schnell wie möglich fachgerecht entfernt werden,
- die Einstichstelle sollte beobachtet und dokumentiert werden,
- mögliche Symptome (z. B. Hautveränderungen oder grippeähnliche Beschwerden) müssen ernst genommen werden,
- und Beschäftigte sollten wissen, an wen sie sich im Betrieb wenden können.
Damit wird deutlich: Ein Zeckenstich ist kein Einzelfall, sondern Teil eines strukturierten Umgangs mit Gesundheitsrisiken.
Prävention im Arbeitsalltag
Neben dem Verhalten im Ernstfall liegt ein Schwerpunkt auf einfachen, aber wirksamen Maßnahmen zur Vorbeugung:
- geeignete Arbeitskleidung, die Haut möglichst bedeckt,
- organisatorische Maßnahmen wie Information und Unterweisung,
- regelmäßige Kontrolle des Körpers nach Tätigkeiten im Freien,
- und Sensibilisierung der Beschäftigten für Risiken und Schutzmöglichkeiten.
Die Kombination aus Aufklärung und klaren Regeln trägt wesentlich dazu bei, das Risiko zu reduzieren.
Für mittelständische Unternehmen ergibt sich ein klarer Mehrwert:
- Systematische Gefährdungsbeurteilung: Zecken als biologische Gefährdung werden strukturiert berücksichtigt.
- Maßnahmenorientierte Umsetzung: Die Handlungshilfe liefert konkrete, einfach umsetzbare Präventionsmaßnahmen.
- Rechtssicherheit schaffen: Unternehmen erfüllen ihre Pflichten im Arbeitsschutz auch bei „versteckten“ Risiken.
- Schutz der Beschäftigten: Frühes Handeln und richtige Prävention reduzieren Gesundheitsrisiken und Ausfallzeiten.
Gerade bei Tätigkeiten im Freien ist ein strukturierter Umgang mit dem Thema ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes.
Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen mittelständische Unternehmen dabei, biologische Gefährdungen wie Zeckenstiche systematisch in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. Dazu gehören die Bewertung von Tätigkeiten im Freien, die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Erstellung verständlicher Unterweisungen für Beschäftigte. Ziel ist ein praxisnaher Arbeitsschutz, der auch vermeintlich kleine Risiken zuverlässig abdeckt.
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