Abstrakte rote Illustration mit stilisiertem Feuerlöscher links und Flammen rechts
  • Brandschutz & Evakuierung

BS-01

Ausbildung Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Im Brandfall zählt richtiges Handeln.

Wenn ein Brand entsteht, bleiben oft nur wenige Sekunden für die richtige Entscheidung. Brandschutz- und Evakuierungshelfer lernen, Gefahren früh zu erkennen, richtig zu reagieren und Feuerlöscheinrichtungen sicher einzusetzen – und bei einer Räumung Orientierung zu geben, hilfebedürftige Personen zu berücksichtigen und Bereiche geordnet zu räumen.

Inhalte

  • Brandentstehung, Brandklassen und richtiges Verhalten im Brandfall
  • Feuerlöscheinrichtungen: Funktion, Wirkungsweise, Grenzen
  • Praktische Löschübung mit Feuerlöschern
  • Betriebliche Brandschutzorganisation, Flucht- und Rettungswege
  • Evakuierung: Räumung organisieren, Sammelstelle, Rückmeldung
  • Rettung von Personen und Unterstützung Hilfebedürftiger

Für wen?

Alle Mitarbeiter

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Dauer

  • 4 Unterrichtseinheiten

Format

Präsenz · Inhouse

Praxis

Jeder Teilnehmer löscht selbst – die praktische Übung ist fester Bestandteil.

Abschluss / Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Rechtsgrundlagen

ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2, DGUV Information 205-023, DGUV Information 205-033

Auffrischung

Pflicht Jährliche Unterweisung · Pflicht erneute Ausbildung nach 3–5 Jahren

Betrieblich erforderlich: Benennung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer durch den Arbeitgeber in ausreichender Anzahl.

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