Abstrakte blaue Illustration einer Metallverbindung, die zwei Streben über ein Gelenk verbindet
  • Arbeitsmittel, PSA & Prüfungen

AP-03

Qualifizierte Person für Prüfungen durch den Gerüstnutzer

Vor der Nutzung erkennen, ob das Gerüst sicher ist.

Wer ein Gerüst benutzt, muss vorher wissen, ob es sicher ist. Der Arbeitgeber hat dafür eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen zu lassen. Die Teilnehmer lernen, offensichtliche Mängel zu erkennen, Freigabe und Veränderungen richtig einzuordnen und die Grenzen ihrer eigenen Aufgabe zu kennen.

Inhalte

  • Regelwerk und Normen im Gerüstbau
  • Anforderungen an Gerüste, Aufgaben von Gerüstersteller und Gerüstnutzer
  • Freigabe, Kennzeichnung und Veränderungen am Gerüst
  • Offensichtliche Mängel erkennen: Inaugenscheinnahme vor der Nutzung
  • Grenzen der eigenen Aufgabe – wann der Gerüstersteller gefragt ist
  • Praktischer Teil am Gerüst

Für wen?

Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden

Voraussetzungen

  • Keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich

Dauer

  • 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
  • 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
  • 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen

Format

Präsenz · Inhouse

Abschluss / Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Rechtsgrundlagen

ArbSchG, BetrSichV, DGUV Information 201-011, TRBS 2121

Auffrischung

Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen

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