Blau getönte Nahaufnahme einer Leiter mit zwei sichtbaren Sprossen vor schlichtem Hintergrund
  • Arbeitsmittel, PSA & Prüfungen

AP-04

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Mängel erkennen, bevor daraus ein Unfall wird.

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Der Lehrgang vermittelt die dafür nötigen Fachkenntnisse: Schäden erkennen, Verschleiß bewerten, Prüfung nachvollziehbar dokumentieren. Ob die weiteren Voraussetzungen der befähigten Person erfüllt sind, stellt der Arbeitgeber fest.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Anforderungen, Bauarten und Verwendungszweck
  • Aufgaben der zur Prüfung befähigten Person
  • Nutzungssicherheit und Standsicherheit
  • Wiederkehrende Prüfung: Beschädigungen, Verschleiß, Instandsetzung und Sperrung
  • Prüfung in der Praxis, Erstellen des Prüfprotokolls

Für wen?

Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden

Voraussetzungen

  • Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln

Dauer

  • 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
  • 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
  • 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen

Format

Präsenz · Inhouse

Abschluss / Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Rechtsgrundlagen

ArbSchG, BetrSichV, DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2, TRBS 1203

Auffrischung

Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen

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