Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Mängel erkennen, bevor daraus ein Unfall wird.
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Der Lehrgang vermittelt die dafür nötigen Fachkenntnisse: Schäden erkennen, Verschleiß bewerten, Prüfung nachvollziehbar dokumentieren. Ob die weiteren Voraussetzungen der befähigten Person erfüllt sind, stellt der Arbeitgeber fest.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Normen
- Anforderungen, Bauarten und Verwendungszweck
- Aufgaben der zur Prüfung befähigten Person
- Nutzungssicherheit und Standsicherheit
- Wiederkehrende Prüfung: Beschädigungen, Verschleiß, Instandsetzung und Sperrung
- Prüfung in der Praxis, Erstellen des Prüfprotokolls
Für wen?
Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden
Voraussetzungen
- Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
Dauer
- 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
- 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
- 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen
Format
Präsenz · Inhouse
Abschluss / Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2, TRBS 1203
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen