Roter Feuerlöscher, Checklisten-Clipboard, blauer Schild mit weißer Flamme, Erste-Hilfe-Kasten und Rauchmelder.

DGUV-Information 205-040: Prüffristen im Brandschutz

Die DGUV‑Information 205-040: „Prüffristen im Brandschutz“ richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte, Betreiber von Arbeitsstätten sowie Verantwortliche für Arbeitssicherheit und Brandschutz. Sie greift eine zentrale Fragestellung aus der betrieblichen Praxis auf: Welche brandschutztechnischen Einrichtungen müssen wie oft geprüft werden – und wer trägt dafür die Verantwortung?

Brandschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen oder auch Brandschutztüren entfalten ihre Schutzwirkung nur dann, wenn sie regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Die DGUV‑Information bietet hierzu eine übersichtliche und praxisnahe Orientierung.

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem:
brandschutztechnische Einrichtungen und Anlagen, wiederkehrende Prüfungen, Fristen und Prüfumfang, Zuständigkeiten sowie die organisatorische Einbindung in den betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Publikation ordnet die verschiedenen Prüffristen systematisch ein und macht deutlich, dass sich diese aus unterschiedlichen Rechtsquellen ergeben können – etwa aus gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln, Herstellerangaben oder aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Konkret behandelt die DGUV‑Information:

  • welche brandschutzrelevanten Einrichtungen regelmäßig zu prüfen sind, zum Beispiel Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde‑ und Alarmierungsanlagen, Rauch‑ und Wärmeabzugsanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung,
  • welche Prüffristen üblicherweise gelten und warum diese variieren können,
  • wer Prüfungen durchführen darf und welche Qualifikation erforderlich ist,
  • wie Ergebnisse dokumentiert und festgestellte Mängel behandelt werden sollten, sowie
  • welchen Zusammenhang es zwischen Prüffristen, Gefährdungsbeurteilung und organisatorischem Brandschutz gibt.

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein klarer Nutzen:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilung: Prüffristen werden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit Brandgefahren und betrieblichen Risiken festgelegt.
  • Maßnahmenorientierte Umsetzung: Die Information schafft Klarheit darüber, welche Prüfungen notwendig sind und wie sie sinnvoll geplant und organisiert werden können.
  • Rechtssicherheit schaffen: Eine strukturierte Prüf- und Dokumentationspraxis unterstützt Unternehmen dabei, ihre Betreiberpflichten im Brandschutz nachvollziehbar zu erfüllen.
  • Schutz von Menschen und Sachwerten: Regelmäßig geprüfte Brandschutzeinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, Brände frühzeitig zu erkennen, Schäden zu begrenzen und Beschäftigte sowie Besucher zu schützen.

Damit liefert die DGUV‑Information „Prüffristen im Brandschutz“ eine praxisnahe Grundlage, um Brandschutz im Unternehmen organisiert, wirksam und rechtssicher umzusetzen – statt erst im Ernstfall festzustellen, dass Einrichtungen nicht funktionsfähig sind.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Prüffristen im Brandschutz praxisgerecht festzulegen und in bestehende Strukturen zu integrieren. Dazu gehören die Verknüpfung mit der Gefährdungsbeurteilung, die Unterstützung bei der Organisation von Prüfungen sowie die klare Definition von Verantwortlichkeiten und Dokumentationsanforderungen. Ziel ist ein Brandschutz, der im Alltag funktioniert und im Notfall schützt.