Höhenverstellbarer Büroarbeitsplatz seitlich am Fenster mit Monitor, angeschlossenem Laptop und Pflanzen in hellem Raum.

DGUV-Regel 115-401: Branche Bürobetriebe

Die DGUV-Regel 115‑401 „Branche Bürobetriebe“ richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte sowie Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz von Büro‑ und Verwaltungsbetrieben. Auch wenn Bürotätigkeiten auf den ersten Blick als „ungefährlich“ gelten, zeigt diese Regel sehr deutlich:
Arbeitsschutz im Büro ist mehr als ein ergonomischer Stuhl und ein höhenverstellbarer Tisch.

Die Regel konkretisiert die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzrechts speziell für Bürobetriebe und übersetzt diese in praxisnahe Maßnahmen für den Arbeitsalltag. Ziel ist es, typische Gefährdungen systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen – angepasst an die besonderen Bedingungen von Büroarbeit.

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem: Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung, ergonomische Belastungen, psychische Beanspruchungen, Bildschirmarbeit, Organisation der Arbeit sowie sichere Verkehrs- und Fluchtwege.

Die DGUV-Regel 115‑401 ordnet diese Themen klar in den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung ein und unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit im Büro strukturiert und nachvollziehbar zu gestalten.

Konkret behandelt die Regel:

  • typische Gefährdungen in Bürobetrieben, etwa durch Bildschirmarbeit, ungünstige Körperhaltungen oder unzureichende Arbeitsorganisation,
  • mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit, einschließlich Muskel‑Skelett‑Beschwerden, Augenbelastungen und psychischer Beanspruchungen,
  • rechtliche Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und zugehörigen Technischen Regeln,
  • empfohlene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, sowie
  • weiterführende Hinweise auf ergänzende DGUV‑Regelwerke und Informationsschriften.

Für Unternehmen ergeben sich daraus klare Vorteile:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilung: Die Regel bietet eine strukturierte Übersicht aller relevanten Gefährdungen in Bürobetrieben und erleichtert deren vollständige Erfassung und Bewertung.
  • Maßnahmenorientierte Umsetzung: Unternehmen erhalten konkrete Anhaltspunkte für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung – praxisnah und umsetzbar.
  • Rechtssicherheit schaffen: Die DGUV-Regel hilft dabei, gesetzliche Anforderungen korrekt zu interpretieren und branchenspezifisch umzusetzen.
  • Förderung von Gesundheit und Leistung: Gute Arbeitsbedingungen im Büro reduzieren Beschwerden, steigern Zufriedenheit und tragen langfristig zu Motivation und Produktivität bei.

Damit liefert die DGUV-Regel 115‑401 „Branche Bürobetriebe“ eine praxisnahe Grundlage, um Arbeitsschutz nicht nur formal zu erfüllen, sondern aktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur zu nutzen.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DGUV-Regel 115‑401 praxisgerecht umzusetzen. Dazu gehören die Begleitung bei der Gefährdungsbeurteilung in Bürobetrieben, die Beratung zur ergonomischen und organisatorischen Arbeitsplatzgestaltung sowie Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte. Unser Ziel ist es, Arbeitsschutz im Büro verständlich, wirkungsvoll und nachhaltig im Arbeitsalltag zu verankern.