Bediener von Mitgängerfahrzeugen
Sicher rangieren – auch auf engem Raum.
Mitgängerfahrzeuge wirken harmlos – die typischen Unfälle sind Quetschungen und Anfahrunfälle auf engen Verkehrswegen. Für ihre Bedienung gilt der Ausbildungsgrundsatz für Flurförderzeuge nicht, eine Einweisung am Gerät ist trotzdem gefordert. Die Teilnehmer lernen, das Gerät sicher zu bedienen und typische Gefahren zu erkennen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zum Staplerfahrer
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Quetsch- und Anfahrgefahren, Verkehrswege, Personen im Umfeld
- Tägliche Kontrolle vor dem Einsatz
- Fahrübungen mit dem Gerät
Für wen?
Alle Mitarbeiter, die als Bediener von Mitgängerfahrzeugen eingesetzt werden
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Dauer
- 4 Unterrichtseinheiten
Format
Präsenz · Inhouse
Abschluss / Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung