Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern
Schäden erkennen. Risiken richtig bewerten.
Steigleitern im Innen- und Außenbereich unterliegen bei der jährlichen Prüfung besonderen Vorgaben. Der Lehrgang vermittelt die Fachkenntnisse, um Beschädigungen und Verschleiß zu erkennen, richtig einzuordnen und die Prüfung nachvollziehbar zu protokollieren. Ob die weiteren Voraussetzungen der befähigten Person erfüllt sind, stellt der Arbeitgeber fest.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Normen
- Anforderungen, Bauarten und Verwendungszweck
- Nutzungssicherheit, Absturzsicherung und Befestigung
- Aufgaben der befähigten Person
- Wiederkehrende Prüfung und Protokollierung
Für wen?
Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden
Voraussetzungen
- Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
Dauer
- 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
- 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
- 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen
Format
Präsenz · Inhouse
Abschluss / Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
BetrSichV, DGUV Vorschrift 38, TRBS 1201, TRBS 1203
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen