Stilisierte Grafik einer Steigleiter mit Sturzsicherungskäfig vor einfarbigem Hintergrund
  • Arbeitsmittel, PSA & Prüfungen

AP-06

Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern

Schäden erkennen. Risiken richtig bewerten.

Steigleitern im Innen- und Außenbereich unterliegen bei der jährlichen Prüfung besonderen Vorgaben. Der Lehrgang vermittelt die Fachkenntnisse, um Beschädigungen und Verschleiß zu erkennen, richtig einzuordnen und die Prüfung nachvollziehbar zu protokollieren. Ob die weiteren Voraussetzungen der befähigten Person erfüllt sind, stellt der Arbeitgeber fest.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Anforderungen, Bauarten und Verwendungszweck
  • Nutzungssicherheit, Absturzsicherung und Befestigung
  • Aufgaben der befähigten Person
  • Wiederkehrende Prüfung und Protokollierung

Für wen?

Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden

Voraussetzungen

  • Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln

Dauer

  • 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
  • 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
  • 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen

Format

Präsenz · Inhouse

Abschluss / Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Rechtsgrundlagen

BetrSichV, DGUV Vorschrift 38, TRBS 1201, TRBS 1203

Auffrischung

Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen

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