Stilisierte Grafik in Grüntönen: Schlitzschraubendreher dreht eine Schraube auf einer Lüsterklemme
  • Elektrotechnik

ET-02

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Elektrische Gefahren erkennen. Aufgaben und Grenzen kennen.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf festgelegte elektrotechnische Arbeiten ausführen – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die Teilnehmer lernen, elektrische Gefahren zu verstehen, Schutzmaßnahmen anzuwenden und vor allem: die Grenzen ihrer Tätigkeit zu kennen. Eigenverantwortliche Elektroarbeiten gehören nicht dazu.

Inhalte

  • Begriffe, Festlegungen und elektrische Grundlagen
  • Gefahren des elektrischen Stromes, Unfallbeispiele
  • Schutz vor elektrischem Schlag
  • Zulässige Tätigkeiten der EuP – und ihre Grenzen
  • Ausgewählte Betriebsmittel und Arbeiten unter Aufsicht
  • Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen, Erste Hilfe beim Elektrounfall

Für wen?

Mitarbeiter, die keine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen haben, aber Arbeiten an elektrischen Anlagen vornehmen sollen

Voraussetzungen

  • Keine elektrotechnische Ausbildung erforderlich

Dauer

  • 8 Unterrichtseinheiten

Format

Präsenz · Inhouse

Abschluss / Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Rechtsgrundlagen

DGUV Vorschrift 3, DIN VDE

Auffrischung

Pflicht Jährliche Unterweisung

Betrieblich erforderlich: Festlegung der zulässigen Tätigkeiten und Bestellung durch den Arbeitgeber, Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.

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