Elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektrische Gefahren erkennen. Aufgaben und Grenzen kennen.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf festgelegte elektrotechnische Arbeiten ausführen – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die Teilnehmer lernen, elektrische Gefahren zu verstehen, Schutzmaßnahmen anzuwenden und vor allem: die Grenzen ihrer Tätigkeit zu kennen. Eigenverantwortliche Elektroarbeiten gehören nicht dazu.
Inhalte
- Begriffe, Festlegungen und elektrische Grundlagen
- Gefahren des elektrischen Stromes, Unfallbeispiele
- Schutz vor elektrischem Schlag
- Zulässige Tätigkeiten der EuP – und ihre Grenzen
- Ausgewählte Betriebsmittel und Arbeiten unter Aufsicht
- Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen, Erste Hilfe beim Elektrounfall
Für wen?
Mitarbeiter, die keine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen haben, aber Arbeiten an elektrischen Anlagen vornehmen sollen
Voraussetzungen
- Keine elektrotechnische Ausbildung erforderlich
Dauer
- 8 Unterrichtseinheiten
Format
Präsenz · Inhouse
Abschluss / Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
DGUV Vorschrift 3, DIN VDE
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung
Betrieblich erforderlich: Festlegung der zulässigen Tätigkeiten und Bestellung durch den Arbeitgeber, Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.