Gabelstaplerfahrer – Zusatzausbildung Stufe 2 für besondere Flurförderzeuge
Besondere Flurförderzeuge beherrschen – aufbauend auf Stufe 1.
Schubmaststapler, Teleskopstapler, Containerstapler oder Geräte mit Sonderanbauten stellen andere Anforderungen als der Frontstapler. Die Zusatzausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, Stufe 2, baut auf der Ausbildung Stufe 1 auf und vermittelt die Besonderheiten Ihres speziellen Gerätes – bis die Teilnehmer es sicher beherrschen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zur Stufe 1
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten Ihres speziellen Gerätes
- Besondere Gefahren: Standsicherheit, Sichtverhältnisse, Anbaugeräte
- Prüfung des Arbeitsmittels und tägliche Einsatzkontrolle in der Praxis
- Fahrübungen mit dem betreffenden Gerät
Für wen?
Alle Mitarbeiter, die als Bediener von besonderen Flurförderzeugen eingesetzt werden
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung Stufe 1 (FB-01) oder gleichwertiger Nachweis
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Dauer
- 4–8 Unterrichtseinheiten, die Dauer kann abhängig vom Fahrzeugtyp und Ausbildungsumfang variieren
Format
Präsenz · Inhouse
Praxis
Ausbildung am Gerät, das im Betrieb tatsächlich eingesetzt wird.
Abschluss / Nachweis
Prüfungsnachweis und Bedienerausweis
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung
Betrieblich erforderlich: Einweisung am eingesetzten Fahrzeug und schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.