Qualifizierte Person für Prüfungen durch den Gerüstnutzer
Vor der Nutzung erkennen, ob das Gerüst sicher ist.
Wer ein Gerüst benutzt, muss vorher wissen, ob es sicher ist. Der Arbeitgeber hat dafür eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen zu lassen. Die Teilnehmer lernen, offensichtliche Mängel zu erkennen, Freigabe und Veränderungen richtig einzuordnen und die Grenzen ihrer eigenen Aufgabe zu kennen.
Inhalte
- Regelwerk und Normen im Gerüstbau
- Anforderungen an Gerüste, Aufgaben von Gerüstersteller und Gerüstnutzer
- Freigabe, Kennzeichnung und Veränderungen am Gerüst
- Offensichtliche Mängel erkennen: Inaugenscheinnahme vor der Nutzung
- Grenzen der eigenen Aufgabe – wann der Gerüstersteller gefragt ist
- Praktischer Teil am Gerüst
Für wen?
Mitarbeiter, die mit der Prüfung beauftragt werden
Voraussetzungen
- Keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich
Dauer
- 4 Unterrichtseinheiten als Einzelkurs
- 6 Unterrichtseinheiten mit einem weiteren Kombikurs
- 8 Unterrichtseinheiten mit zwei weiteren Kombikursen
Format
Präsenz · Inhouse
Abschluss / Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Information 201-011, TRBS 2121
Auffrischung
Pflicht Jährliche Unterweisung · Empfehlung regelmäßige Auffrischung aller 3-5 Jahre empfohlen